EU-Kommission führt unangekündigte kartellrechtliche Überprüfungen in der Bauchemiebranche durch


Von:  BV - Walter Bücher / 23.10.2023 / 10:55


Am 17. Oktober 2023 hat die EU-Kommission auf ihrer Internetseite bekanntgegeben, dass sie unangekündigte kartellrechtliche Überprüfungen in den Geschäftsräumen von Unternehmen der Bauchemiebranche in mehreren Mitgliedstaaten durchführt. Die Kommission hat Bedenken, dass die kontrollierten Unternehmen gegen EU-Vorschriften verstoßen haben könnten, die Kartelle und wettbewerbsbeschränkende Geschäftspraktiken verbieten. Die betroffenen Firmen werden namentlich nicht genannt.


Bei den von der Nachprüfung betroffenen Bauchemikalien handelt es sich um chemische Zusatzstoffe für Zement und chemische Zusatzmittel für Beton und Mörtel. Dabei handelt es sich um Bestandteile, die Zement, Beton und Mörtel zugesetzt werden, um deren Eigenschaften zu verändern und zu verbessern und ihnen bestimmte Qualitäten zu verleihen.

Die Kommissionsbeamten wurden von ihren Kollegen der zuständigen nationalen Wettbewerbsbehörden der Mitgliedstaaten begleitet, in denen die Überprüfungen durchgeführt wurden. Die unangekündigten Inspektionen wurden in Abstimmung mit der britischen Wettbewerbs- und Marktaufsichtsbehörde und der türkischen Wettbewerbsbehörde durchgeführt. Die Kommission steht zudem auch mit dem US-Justizministerium in Kontakt.

Unangekündigte Nachprüfungen sind ein erster Ermittlungsschritt bei Verdacht auf wettbewerbswidrige Praktiken. Die Tatsache, dass die Kommission solche Nachprüfungen durchführt, bedeutet weder, dass sich die Unternehmen eines wettbewerbswidrigen Verhaltens schuldig gemacht haben, noch greift sie dem Ergebnis der eigentlichen Untersuchung vor.

Den gesamten Text können Sie hier nachlesen.


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