Branchen-Mindestlöhne Maler ab Mai 2020


Von:  Bundesverband - Reiner Löffler / 30.04.2020 / 16:00


Ab 1. Mai 2020 erhöhen sich die Branchen-Mindestlöhne Maler. Der Mindestlohn 1 („ungelernte Arbeitnehmer“ mit einfachen Hilfstätigkeiten) steigt von 10,85 € auf 11,10 €. Der Mindestlohn 2 (für Gesellen bzw. Arbeitnehmer, die Facharbeiten ausführen) erhöht sich Westen von 13,30 € auf 13,50 €, im Osten von 12,95 € auf 13,50 €. Die Branchen-Mindestlöhne Maler sind damit ab Mai 2020 bundeseinheitlich.


  • Bild: iStock/Stadtratte
Die Branchen-Mindestlöhne Maler sind bereits seit April 2017 langfristig im Zeitraum Mai 2017 bis 2021 vom Bundesminister für Arbeit und Soziales festgelegt (BAnz AT 28.04.2017 V1). Mit der jetzigen Anpassung ab Mai 2020 erfolgt die letzte Stufe. Mit dieser letzten Stufe wird die Ost/West-Angleichung auch beim Mindestlohn 2 erreicht. Die Mindestlöhne Maler 2017-2021 sind als Lohnuntergrenze allgemeinverbindlich nach dem Arbeitnehmerentsendegesetz (AEntG). Sie gelten für alle Arbeitgeber der Branche, unabhängig davon, ob eine Tarifbindung vorliegt oder nicht. Ebenso sind sie verbindlich für Leih- und Zeitarbeitnehmer, die mit Malertätigkeiten verliehen werden, sowie für ausländische Arbeitgeber, die für Malerarbeiten Arbeitnehmer nach Deutschland entsenden. Hinweis: Die Tariflöhneoberhalb der o.a. Branchen-Mindestlöhne Maler sind von den genannten Mindestlohn-Anpassungen ab Mai 2020 nicht betroffen. Hier gelten nach wie vor die Tariflöhne aus dem Tarifabschluss 2018-2020 nach dem <link https: www.farbe.de aktuell nachricht artikel schlichtungsvorschlag-fuer-maler-und-lackierer-angenommen-lohnplus-ab-oktober external-link-new-window>Schlichtungsergebnis vom 19. Oktober 2018. Bitte beachten Sie unsere Merkblätter zum Branchen-Mindestlohn Maler, z.B. die Einstufung Mindestlohn 1/2: Der höhere Mindestlohn 2 gilt - unverändert wie bisher - nicht nur für Gesellen mit Gesellenbrief, sondern auch für Arbeitnehmer ohne Gesellenbrief, die die einschlägigen Facharbeiten ausführen (und keine einfachen Hilfsarbeiten) - für Facharbeiten Maler existiert eine Liste mit Tätigkeitsbeispielen (s. Anhang Rechtsverordnung). Weitere Informationen zu den Branchen-Mindestlöhnen Maler finden Sie in farbe.de:
  • <link internal-link>Tabelle Beträge der Mindestlöhne Maler 2017-21, Rechtsverordnung und Kurzmerkblatt
  • Zusätzliche Informationen für Mitgliedsbetriebe im Mitglieder Portal > Service > Arbeitsrecht/Tarif > Tarifinformationen <link internal-link>> Mindestlöhne zu den Branchen-Mindestlöhnen und zu weiteren Tariflöhnen in <link https: www.farbe.de mitgliederportal service arbeitsrechttarif tarifinformationen tarifvertraege-uebersichten external-link-new-window>> Tarifübersichten

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