Hier ein typischer Fall:
Der Kunde vergibt einen Malerauftrag und es kommt ein Malergeselle. Beiläufig fragt ihn der Kunde, wie viel sein Meister ihm denn pro Stunde zahlt. Die Antwort: 13,05 EUR.Dann kommt später die Rechnung des Meisters mit einem Stundenverrechnungssatz von 42,49 EUR ohne MwSt.
„Schöne Gewinnspanne!“, denkt der Kunde verärgert. Was er aber nicht bedenkt: Der Meister hat seinem Maler auch während der Urlaubs- und Feier- tage, der Krankheit usw. Lohn zu zahlen.
Im Durchschnitt werden von den jährlich 2.036 bezahlten Stunden dem Kunden nur 1.526 Stunden in Rechnung gestellt. Außerdem zahlt der Meister seinem Maler Feiertagslohn, Krankheitslohn, Weihnachtsgeld und vermögenswirksame Leistungen.
Darüber hinaus fallen auf alle diese Zahlungen der Arbeitgeberanteil zur Kranken-, Renten-, Arbeitslosen- und Pflegeversicherung sowie die Berufsgenossenschaftsabgabe usw. an.
Diese zusätzlichen Personalkosten belaufen sich auf etwa 84 % des Malerlohnes oder – wie in diesem Fall – auf 10,96 EUR.
Um seinem Maler also 13,05 EUR zahlen zu können, müsste der Meister von seinem Kunden schon 24,01 EUR verlangen.
Darüber hinaus entstehen in einem Handwerksbetrieb aber noch weitere Kosten, wie bspw.
Diese Verwaltungs- und allgemeinen Geschäftskosten liegen in unserem Handwerk bezogen auf den Gesellenlohn bei über 112 % oder - wie hier - etwa 14,62 EUR. Zusammen sind das 13,05 + 10,96 + 14,62 = 38,63 EUR. Hierzu kommt ein Zuschlag für Wagnis und Gewinn von zehn Prozent.
ohne Berücksichtigung der vertraglich zu zahlenden Auslösungen und der gesetzlichen MwSt.
So ergibt sich für einen Maler ein
Stundenverrechnungspreis
von 42,49 EUR